
CareService GmbH – Verwaltungsgesellschaft
Kammerrathsfeldstraße 20
40593 Düsseldorf
Deutschland
Registereintrag
Handelsregister: HRB 110057
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Umsatzsteuer-ID: DE459260458
Vertreten durch
Geschäftsführer: Andreas Klein
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung dargelegte Erstellung eines Gutachtens durch die CareService GmbH.
Als alleiniger Grund für die Beauftragung der CareService GmbH gilt der im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung namentlich genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der CareService GmbH genaue schriftliche Angaben über den Verwendungszweck zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die CareService GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte sich der Verwendungszweck ändern.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von der CareService GmbH nicht anerkannt. Abweichungen gelten nur dann, wenn die CareService GmbH diese ausdrücklich und schriftlich genehmigt und von ihrer Geschäftsführung unterzeichnet hat.
§ 2 Rechte und Pflichten der CareService GmbH
Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird von der CareService GmbH nach den geltenden Standards und Grundsätzen des Sachverständigenrechts unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Die CareService GmbH ist nicht an Weisungen, Anregungen oder Wünsche des Auftraggebers gebunden, wenn diese zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit, Verfälschung oder Kompromittierung des Gutachtens führen würden. Dies gilt insbesondere auch bei Druck von Dritten (Angehörige, Rechtsanwälte, Behörden, Kostenträger).
Die CareService GmbH kann die folgenden, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags notwendigen Maßnahmen auf eigene Verantwortung einleiten, ohne dass eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist:
a) Besichtigungen und Ortsbegehungen des Begutachtungsortes
b) Notwendige fachliche Untersuchungen und Prüfungen
c) Anfertigung von Fotos, Skizzen und Dokumentationen
d) Fahrten und Reisen zum und vom Ort der Begutachtung (jeweils die geringstmögliche Entfernung)
b) Die unter a) aufgeführten Maßnahmen gelten auch dann, wenn dich der Begutachtungsort außerhalb Deutschlands befindet.
Der Auftraggeber bevollmächtigt die CareService GmbH ausdrücklich, alle zur Gutachtenerstellung erforderlichen Auskünfte bei beteiligten Personen, Behörden, Gesundheitseinrichtungen, Gerichten, Kostenträgern und unabhängigen Dritten einzuholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anforderung der CareService GmbH Einzelvollmachten oder Erklärungen auszustellen, die die Offenlegung von Informationen ermöglichen (z. B. Schweigepflichtentbindungen).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die CareService GmbH erforderlichen und von ihr angeforderten Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Unterlagen sind grundsätzlich in digitaler Form bereitzustellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit der CareService GmbH können Unterlagen in Papierform übermittelt werden.
Der Auftraggeber stellt hierfür einen geeigneten digitalen Zugang (z. B. Download-Link, gesicherter Dokumentenbereich) zur Verfügung. Alternativ kann – nach vorheriger Abstimmung – die CareService GmbH einen digitalen Datenraum oder eine vergleichbare technische Lösung bereitstellen, über die der Auftraggeber die Unterlagen hochladen kann.
Dazu gehören insbesondere medizinische Unterlagen, ärztliche Berichte, pflegerische Dokumentation, behördliche Schreiben und relevante Korrespondenzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die CareService GmbH bei der Durchführung ihrer Arbeit aktiv zu unterstützen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber:
a) der CareService GmbH rechtzeitig und vollständig Zugang zum Begutachtungsobjekt und zur zu begutachtenden Person zu gewähren
b) die Anwesenheit der zu begutachtenden Person oder anderer erforderlicher Personen zu sichern
c) relevante Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dokumente zugänglich zu machen
b) Etwaige Zustimmungs-/Einverständniserklärungen sind vorab vom Auftraggeber einzuholen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die CareService GmbH unverzüglich und unaufgefordert schriftlich auf alle Änderungen hinzuweisen, die für die Gutachtenerstellung von Belang sind (z. B. Änderung des Gesundheitszustands, neue medizinische Befunde, Rechtsänderungen beim Verwendungszweck).
Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten behält sich die CareService GmbH das Recht vor, den Auftrag nach § 13 (Kündigung) zu beenden und eine angemessene Entschädigung für bereits geleistete Arbeiten geltend zu machen.
§ 4 Hilfskräfte und externe Fachkompetenz
Die CareService GmbH verpflichtet sich zur Erstellung des Gutachtens. Sofern es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist, kann die CareService GmbH nach eigenem fachlichen Ermessen Hilfskräfte, Übersetzer, Dolmetscher oder spezialisierte Fachpersonen hinzuziehen.
Kosten bis 200 Euro pro Einzelfall: Diese können von der CareService GmbH direkt in Anspruch genommen werden, ohne dass eine vorherige separate schriftliche Genehmigung des Auftraggebers erforderlich ist. Die CareService GmbH teilt dem Auftraggeber bei der Auftragsbestätigung mit, ob und in welcher Form voraussichtlich solche Kosten anfallen.
Kosten von 200 bis 500 Euro pro Einzelfall: Diese Kosten werden dem Auftraggeber vor der Beauftragung schriftlich angekündigt. Der Auftraggeber hat das Recht, diese innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich abzulehnen. Sollte keine Ablehnung erfolgen, werden die Kosten als akzeptiert behandelt.
Kosten über 500 Euro pro Einzelfall: Diese erfordern eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Ohne diese Zustimmung darf die CareService GmbH die Maßnahme nicht einleiten.
Der Auftraggeber trägt alle Kosten für notwendige Hilfskräfte, externe Fachpersonen, Übersetzungen oder Übersetzungsleistungen (Dolmetscher). Diese Kosten werden zusätzlich zu den Gebühren der CareService GmbH berechnet.
§ 5 Beauftragung weiterer Sachverständiger
Sollte es im Laufe der Gutachtenerstellung erforderlich werden, weitere Sachverständige oder Fachgutachter einzuschalten (z. B. Fachärzte, technische Sachverständige, Spezialisten), informiert die CareService GmbH den Auftraggeber schriftlich vor der Einschaltung und teilt die voraussichtlichen Kosten mit.
Grundsätzlich gelten die identischen Regelungen wie die unter §4 dieser AGB aufgeführten Regelungen
Der Auftraggeber trägt alle entstehenden Kosten für weitere Sachverständige.
Die CareService GmbH haftet nicht für die Inhalte, Ergebnisse, Methoden oder Qualität der Gutachten oder Stellungnahmen weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter. Die CareService GmbH trägt Verantwortung nur für die fachliche Sorgfalt bei der Auswahl und der sachgerechten Integration der Ergebnisse in das Gesamtgutachten.
§ 6 Terminvereinbarung und Bearbeitungsfristen
Standardbearbeitungszeit: Die CareService GmbH verpflichtet sich, das Gutachten in einer wirtschaftlich und fachlich angemessenen Zeit zu erstellen. Als Richtwert gilt die Fertigstellung innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Unterlagenbeschaffung und Durchführung aller erforderlichen Untersuchungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
Abweichende schriftliche Terminzusagen: Terminabsprachen, die von der Standardbearbeitungszeit abweichen, gelten nur dann, wenn die CareService GmbH diese ausdrücklich und schriftlich dem Auftraggeber zugesichert hat. Diese Zusagen müssen in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten schriftlichen Schreiben enthalten sein.
Verzögerungen und Mitteilungspflicht: Sollte sich abzeichnen, dass ein zugesicherter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt die CareService GmbH dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit und nennt einen revidierten Fertigstellungstermin mit schlüssiger Begründung.
Gründe für Verzögerungen: Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern durch:
a) unvollständige oder verspätete Unterlagenbeschaffung durch den Auftraggeber
b) Verweigerung oder Verzögerung des Zugangs zum Begutachtungsobjekt oder zur zu begutachtenden Person
c) medizinisch oder fachlich erforderliche weitere Untersuchungen oder Stellungnahmen
d) Verzögerungen bei Behörden, Gerichten oder Dritten bei der Auskunftserteilung
e) besondere Komplexität des Falles oder unvorhergesehene fachliche Schwierigkeiten
f) Notwendigkeit der Einschaltung weiterer Sachverständiger
Rücktrittsrecht bei erheblicher Überschreitung: Sollte die CareService GmbH einen schriftlich zugesicherten Termin um mehr als 3 Wochen überschreiten, ohne dass dies der Auftraggeber zu verantworten hat, kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten. In diesem Falle bezahlt der Auftraggeber die CareService GmbH nach tatsächlich geleisteten Stunden und Auslagen.
§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
Die CareService GmbH unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit. Sie verpflichtet sich, alle anvertrauten persönlichen, medizinischen, pflegerischen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für nicht offenkundige Tatsachen, die im Zuge der Gutachtenerstellung bekannt werden.
Die CareService GmbH darf anvertraute Geheimnisse oder Informationen offenbaren, wenn und soweit:
a) dies durch zwingende gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist (z. B. Meldepflichten, Strafverfolgungspflichten)
b) der Auftraggeber oder die zu begutachtende Person die CareService GmbH ausdrücklich schriftlich von der Schweigepflicht entbunden hat
c) dies zur Durchsetzung eigener Rechte erforderlich ist (z. B. Zahlungsansprüche vor Gericht)
Die CareService GmbH beachtet alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die CareService GmbH behält sich das Urheberrecht und alle Verwertungsrechte an jedem von ihr erstellten Gutachten vor. Das Gutachten ist eine Original-Schöpfung der CareService GmbH.
Der Auftraggeber erhält das Recht, das Gutachten ausschließlich für den in der Auftragserteilung festgelegten Verwendungszweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsarten sind untersagt.
Vervielfältigungen und Veröffentlichungen eines Gutachtens (in vollständiger oder auszugsweiser Form) sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der CareService GmbH gestattet. Dies gilt insbesondere für:
a) Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte
b) Veröffentlichung in Medien, Publikationen oder Datenbanken
c) Verwendung in Rechtsverfahren über den ursprünglichen Zweck hinaus
d) Auszüge oder Zitate aus dem Gutachten
e) Verbreitung im Internet oder über digitale Plattformen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Namen des Sachverständigen und die Quelle des Gutachtens bei jeder Nutzung oder Weitergabe zu nennen (Quellenangabe).
Der CareService GmbH behält sich das Recht vor, Gutachten anonymisiert zu Dokumentations-, Aus- und Fortbildungszwecken zu verwenden, ohne dass eine separate Genehmigung erforderlich ist.
§ 9 Auskunftspflicht und Informationsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, von der CareService GmbH schriftliche Auskünfte zu folgenden Punkten zu verlangen:
Ob das Gutachten in Übereinstimmung mit den vereinbarten oder zugesicherten Terminen fertig gestellt werden kann oder sich Verzögerungen abzeichnen
Ob zu den bei Auftragserteilung vereinbarten Auslagen und Gebühren weitere Leistungen oder Aufwendungen erforderlich sind und in welcher voraussichtlichen Höhe
Der aktuelle Stand der Gutachtenerstellung, insbesondere:
welche Untersuchungen durchgeführt wurden
welche Unterlagen beschafft worden sind
wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist
Solche Auskünfte werden dem Auftraggeber schriftlich und in verständlicher Form mitgeteilt, in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Anfrage.
§ 10 Vergütung und Gebührenberechnung
Grundlagen der Vergütung: Die Vergütung für die Leistungen der CareService GmbH orientiert sich an:
a) der jeweils geltenden Preisliste der CareService GmbH (sofern keine Rahmenverträge bestehen)
b) bestehenden schriftlichen Vereinbarungen oder Rahmenverträgen mit dem Auftraggeber, die Vorrang vor der Standard-Preisliste haben
c) dem tatsächlichen Zeitaufwand (Stundenhonorare) oder pauschalen Gebühren, je nachdem, was vereinbart wurde
d) den notwendigen Auslagen und Nebenkosten
Preisliste und Vertragsbedingungen: Bei Abwesenheit eines Rahmenvertrags wird die jeweils aktuell geltende Preisliste der CareService GmbH zugrunde gelegt. Diese wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Preisliste ist unverbindlich und kann von der CareService GmbH jederzeit angepasst werden.
Leistungsberechnung: Die Berechnung erfolgt nach:
a) den vertraglich vereinbarten Stundensätzen und Verrechnungssätzen (bei zeitbasierter Abrechnung)
b) vereinbarten Pauschalen oder Gebührengruppen (bei pauschalisierter Abrechnung)
c) dem tatsächlichen Zeitaufwand für die Gutachtenerstellung, Untersuchungen, Fahrten, Reisen und administrative Tätigkeiten
Zusätzliche Kosten: Folgende Kosten werden der Preisliste oder Vereinbarung entsprechend zusätzlich berechnet:
a) Fahrt- und Reisekosten
b) Kosten für notwendige externe Hilfskräfte (Dolmetscher, Übersetzer, Spezialisten) nach § 4
c) Kosten für Fotos, Dokumentationen, Kopien, Porto und Versand
d) Besonderer Einsatz oder Mehraufwand:
Arbeiten an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen
Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten
Eilanforderungen oder kurzfristige Terminzusagen
Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Gefahrenstellen, Einsatzorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Auslandseinsätze: Gutachterliche Tätigkeiten im Ausland unterliegen besonderen Regelungen:
a) Geltungsbereich: Alle Einsätze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Österreich, Schweiz, Niederlande und weiterer Länder)
b) Regelung durch Rahmenvertrag: Sofern ein Rahmenvertrag zwischen der CareService GmbH und dem Auftraggeber besteht, gelten die dort vereinbarten Regelungen zu Auslandseinsätzen. Diese haben Vorrang vor dieser AGB.
c) Einzelfallregelung ohne Rahmenvertrag: Ohne bestehendes Rahmenvertragswerk wird die Vergütung für Auslandseinsätze grundsätzlich pauschaliert abgerechnet. Die Pauschale orientiert sich an:
dem Zielland und dessen Entfernung von Deutschland
der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts (Vor-Ort-Zeit und Reisezeit)
dem erforderlichen Umfang und der Komplexität der gutachterlichen Tätigkeit
den lokalen Lebenshaltungskosten und Reisekosten
d) Vorabvereinbarung erforderlich: Die CareService GmbH teilt dem Auftraggeber vor Auftragsannahme schriftlich mit:
das angeforderte Zielland und geplante Reisedaten
die voraussichtliche Pauschale oder eine Bandbreite (z. B. 4.500–6.000 Euro)
eine kurze Begründung der Kalkulation
erforderliche Vorauszahlungsregelungen
e) Akzeptanzfrist: Der Auftraggeber muss die angebotene Pauschale innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich akzeptieren, andernfalls nimmt die CareService GmbH den Auftrag nicht an.
f) Umfang der Pauschale: Die Pauschale deckt ab:
Fahrtzeit und Reisezeit (An- und Abreise)
Vorbereitung und Nachbereitung im Ausland
Vor-Ort-Tätigkeiten (Besichtigungen, Untersuchungen, Gespräche, Dokumentation)
gängige Reisekosten (Flug, Bahn, Mietwagen, Unterkunft, Verpflegung)
administrative Tätigkeiten vor Ort
g) Ausnahmen und Zusatzkosten: Folgende Kosten werden zusätzlich zur Pauschale berechnet:
Visa, Impfungen und amtliche Genehmigungen
notwendige Übersetzungen oder Dolmetsch-Leistungen vor Ort (siehe auch § 4)
Porto und Versand von Dokumenten aus dem Ausland
visuelle Dokumentationen (professionelle Fotografie, Video) bei Spezialaufträgen
unvorhersehbare externe Kosten (z. B. Krankenversicherung für Auslandseinsatz)
h) Rücksprache bei Mehraufwand: Sollte sich während des Auslandseinsatzes ein erheblich höherer Aufwand als geplant abzeichnen, informiert die CareService GmbH den Auftraggeber unverzüglich und bespricht etwaige Zusatzkosten oder PauschalenErgänzungen schriftlich, bevor diese Mehrleistung erbracht wird.
i) Währung und Wechselkurs: Pauschalen für Auslandseinsätze werden in Euro berechnet und fällig. Sollte eine Vereinbarung in einer anderen Währung erfolgt sein, wird der am Rechnungsdatum geltende ECB-Wechselkurs zugrunde gelegt.
j) Haftung und Risiken: Die CareService GmbH übernimmt keine Haftung für Reisebehinderungen, Flugausfälle, Grenzschließungen, politische Instabilität oder sonstige Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle. Der Auftraggeber trägt diese Risiken. Kosten für abgesagte oder verzögerte Reisen werden nach tatsächlichem Aufwand der CareService GmbH berechnet, mindestens aber 50 % der vereinbarten Pauschale.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren und Auslagen unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Auslandseinsätzen kann für bestimmte Leistungen die Umsatzsteuer des Ziellands maßgeblich sein; dies wird auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 11 Vorauszahlungen und Zahlungsbedingungen
Vorauszahlungsregelung:
a) Grundregel: Vorauszahlungen werden nicht standardmäßig erhoben.
b) Einzelfallregelung: In folgenden Fällen kann die CareService GmbH eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung fordern:
bei außergewöhnlich hohem Aufwand (z. B. mehrwöchige Gutachtenerstellung, Reisen über große Entfernungen)
bei unbekannten Auftraggebern oder mangelhafter Bonität
bei Gutachten, die mit erheblichen Kosten für externe Fachkräfte oder Hilfsmittel verbunden sind
bei Rahmenverträgen, sofern dort eine Vorauszahlungsregelung vereinbart ist
c) Die Höhe und Fälligkeit einer etwaigen Vorauszahlung wird im Auftragsbestätigungsschreiben ausdrücklich genannt.
d) Die CareService GmbH wird erst tätig, nachdem die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
Abweichungen durch Rahmenverträge: Bestehen schriftliche Rahmenverträge zwischen der CareService GmbH und dem Auftraggeber, gelten die dort festgelegten Zahlungs- und Vorauszahlungsregelungen Vorrang vor dieser AGB.
Fälligkeit der Rechnung:
a) Standard-Regelung: Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Fertigstellung und Übergabe des Gutachtens oder mit dem Rechnungsdatum (je nachdem, welcher Termin später liegt).
b) Nach Rahmenvertrag: Sofern ein Rahmenvertrag besteht, richtet sich die Fälligkeit nach den dort vereinbarten Bedingungen. Dies können beispielsweise unterschiedliche Fälligkeitstage, monatliche Abrechnungszeiträume oder gestaffelte Zahlungen sein.
Zahlungsziel:
a) Standard: Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu bezahlen.
b) Nach Rahmenvertrag: Bei bestehenden Rahmenverträgen wird das Zahlungsziel in dem Vertrag festgelegt.
Verzugszinsen: Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird die CareService GmbH in Verzug versetzt. Der Auftraggeber schuldete dann Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 1 Abs. 1 ZinssatzV), mindestens aber 5 % pro Jahr. Die geltenden gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 286 BGB, § 288 BGB) bleiben unberührt.
Bereits gezahlte Vorauszahlungen: Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden mit dem Rechnungsbetrag verrechnet (siehe § 10 Abs. 1).
Zahlungsort: Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der CareService GmbH. Für Kosten und Risiken von Überweisungen trägt der Auftraggeber Sorge.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
Die CareService GmbH haftet ohne Einschränkung für:
Schäden, die durch Vorsatz verursacht werden
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen
Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht (Kardinalspflichten, z. B. Gutachtenerstellung selbst, Schweigepflicht, fachliche Unabhängigkeit)
Schäden aus Todesfällen, Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen
Verstöße gegen gesetzliche Haftungsbestimmungen, die nicht begrenzt werden dürfen
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit:
a) Die CareService GmbH haftet für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit nur, wenn diese auf der Verletzung einer Kardinalspflicht beruhen (siehe Abs. 1).
b) Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden, die bei der Erstellung von Pflegegutachten oder medizinischen Sachverständigengutachten üblicherweise entstehen, höchstens aber bis zur Höhe der geltenden Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der CareService GmbH.
c) Für alle anderen Fälle leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung.
Haftungsausschluss für bestimmte Schäden:
Die CareService GmbH haftet nicht für:
Entgangene Gewinne oder Geschäftschancen
Vermögensschäden, die über den direkten Schaden hinausgehen
indirekte oder Folgeschäden
Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter entstehen (z. B. Missbrauch des Gutachtens durch Auftraggeber oder Dritte)
fehlerhafte Informationen oder Daten, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt wurden, sofern die CareService GmbH diese nicht hätte erkennen können
Gewährleistungsfrist:
a) Die Gewährleistungs- und Haftungsfrist für vertragliche, außervertragliche oder gesetzliche Ansprüche beträgt 3 Jahre.
b) Diese Frist beginnt mit der Übergabe des Gutachtens oder mit der Beendigung der Gutachtertätigkeit, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt.
c) Dabei gilt die gesetzliche Regelung des § 195 BGB; sollte die gesetzliche Haftungsfrist kürzer sein, gilt diese.
Mitwirkung bei Schadensersatz:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schäden der CareService GmbH zu minimieren und angemessen mitzuwirken (Mitwirkungspflicht nach § 254 BGB).
§ 13 Kündigung des Auftrages
Kündigungsvoraussetzung: Eine Kündigung des Gutachterauftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine schlüssige Begründung enthalten.
Kündigungsgründe durch den Auftraggeber:
Als wichtige Kündigungsgründe durch den Auftraggeber gelten:
a) Grobe Verletzungen der Sorgfaltspflicht: Die CareService GmbH verstößt in grober Weise gegen ihre Verpflichtungen nach der Sachverständigenordnung oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB.
b) Unabhängigkeitsverletzung: Die CareService GmbH zeigt Zeichen mangelnder Unabhängigkeit oder wird durch den Auftraggeber oder Dritte unter unangemessenen Druck gesetzt.
Kündigungsgründe durch die CareService GmbH:
Die CareService GmbH darf den Auftrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn:
a) Der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, insbesondere:
erforderliche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden
Zugang zur zu begutachtenden Person oder zum Begutachtungsobjekt verweigert wird
notwendige Besichtigungen oder Untersuchungen behindert oder unmöglich gemacht werden
b) Die zu begutachtende Person oder der Auftraggeber die CareService GmbH in ihrer Arbeit aktiv behindert oder beleidigt/bedroht (z. B. Aggression, Verweigerung der Kooperation)
c) Zahlungsverpflichtungen verletzt werden: Insbesondere, wenn:
geforderte Vorauszahlungen nicht geleistet werden und die CareService GmbH 5 Tage nach Mahnung nicht erfolgt ist
der Auftraggeber mehr als 60 Tage im Zahlungsverzug ist
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen (z. B. Insolvenzverfahren)
d) Änderung des Verwendungszwecks: Der Auftraggeber ändert den Verwendungszweck des Gutachtens oder lässt erkennen, dass das Gutachten für einen anderen Zweck verwendet werden soll, als vereinbart
e) Sicherheits- oder Arbeitsschutzgründe: Der Arbeitseinsatz der CareService GmbH ist mit unverhältnismäßigem Risiko verbunden
Mitteilung und Wirkung:
a) Die Kündigungsmitteilung wird dem Auftraggeber oder der zu begutachtenden Person schriftlich mitgeteilt.
b) Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung wirksam oder zum nächsten Kalendertag, falls eine angemessene Frist eingeräumt wird.
Vergütung im Kündigungsfall:
a) Kündigungsgründe durch den Auftraggeber (kein Verschulden CareService GmbH):
Die CareService GmbH hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach dem Stand der bis zur Kündigung geleisteten Arbeiten. Maßgeblich ist der Fortschritt der Gutachtenerstellung:
bis 25 % Fortschritt: 30–40 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung
bis 50 % Fortschritt: 50–60 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung
über 50 % Fortschritt: 70–80 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung
fertige Gutachtenentwürfe: 90–100 % der vereinbarten Vergütung
b) Kündigungsgründe durch CareService GmbH (zu verantworten durch die CareService GmbH):
Die CareService GmbH hat einen Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand bemisst (Stundenhonorare, soweit möglich).
c) Vergütung bei Zahlungsausfall:
Besteht ein Kündigungsgrund in Zahlungsverzug oder mangelnder Zahlung, behält sich die CareService GmbH alle Ansprüche vor, insbesondere auf Zahlung ausstehender Rechnungen, Verzugszinsen und Schadensersatz.
d) Auslagen: Dem Auftraggeber in Rechnung gestellte Auslagen (Fahrtkosten, externe Fachkräfte, Dokumentationen) werden nicht erstattet, sofern nicht das Verschulden der CareService GmbH vorliegt.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf (Geschäftssitz der CareService GmbH).
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser AGB oder dem Gutachtervertrag ist Düsseldorf. Die CareService GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz oder Wohnort zu verklagen.
Anwendbares Recht: Alle Verträge und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz und DSGVO
Die CareService GmbH verarbeitet im Rahmen der Gutachtenerstellung personenbezogene Daten und sensible Gesundheitsdaten. Dies erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Gutachterauftrags.
Alle Datenverarbeitungen erfolgen in Übereinstimmung mit der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die detaillierte Datenschutzerklärung ist unter www.careservice.de abrufbar oder wird auf Anfrage zugesandt.
Der Auftraggeber bestätigt durch Auftragserteilung, dass er das Recht zur Übermittlung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten der zu begutachtende Person hat oder eine entsprechende Schweigepflichtentbindung vorliegt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig oder nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Ersatzbestimmung: Im Falle der Nichtigkeit wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich nächstkommende, gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt, die den mit der ursprünglichen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten erreicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
Änderungen und Nebenabreden:
a) Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu dieser AGB oder einem Auftragsvertrag müssen schriftlich erfolgen.
b) Sie sind von beiden Parteien (oder derer autorisierter Vertreter) zu unterzeichnen.
c) Mündliche Absprachen, Zusagen oder Vereinbarungen gelten als nicht erfolgt, sofern sie nicht schriftlich bestätigt sind.
Änderungsvorbehalt für AGB: Die CareService GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu ändern. Bestehende Gutachterverträge und Rahmenverträge werden von Änderungen nicht berührt, sofern sie nicht ausdrücklich angepasst werden.
Gültigkeit und Rangfolge: Diese AGB gelten in Verbindung mit:
der jeweils geltenden Preisliste der CareService GmbH (sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen)
bestehenden schriftlichen Rahmenverträgen (diese haben Vorrang vor dieser AGB)
dem Auftragsbestätigungsschreiben (im Falle von Abweichungen)
Im Falle von Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge:
Schriftliche Rahmenverträge
Auftragsbestätigung
Diese AGB
Preisliste
Kontakt CareService GmbH Verwaltungsgesellschaft:
Telefon: 02131 739250
E-Mail: gutachten@careservice.de
Website: www.careservice.de
Geschäftsführer: Andreas Klein
Registereintrag: HRB 110057 (Amtsgericht Düsseldorf)
Umsatzsteuer-ID: DE 459260458
