Grundsätzlich können VERSICHERER und Versicherter ein Arbeitgebermodell
selbständig einrichten. Auf Wunsch stehen wir bei allen Fragen zur
Umsetzung und Implementierung eines Arbeitgebermodells zur Verfügung
und bieten auch die Überlassung von Arbeitsverträgen an.
Empfehlenswert - und in der Regel von den VERSICHERERN und den Versicherten gewünscht - ist eine permanente Betreuung dieser Modelle mit
folgendem Ablauf:
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CareService erstellt
eine Kostenkalkulation als Basis für die Festlegung
eines vorläufigen mtl. Budgets durch den VERSICHERER (maximale
Lohn- sowie sonstige Kosten).
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Vor Mitarbeiterverfügbarkeit deckt ein Pflegedienst Versorgungslücken
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Mitarbeiterentlohnung entsprechend ihrer tatsächlichen Leistung, folglich
beziffert die Kostenkalkulation die Obergrenze des Budgets, innerhalb
dessen flexibler Mitarbeitereinsatz, so dass nur die Kosten entstehen,
die für die Pflege und Versorgung des Versicherten nachweislich notwendig
sind und auch tatsächlich erbracht werden
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monatliche Zeitnachweise dienen CareService für die Lohnabrechnung
(Bruttolohnberechnung, evtl. Zulagen, Kontrolle der Arbeitszeiten).
Lohnabrechnung durch Steuerberatungsgesellschaft,
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Lohnüberweisungen durch CareService über eigenständiges Verwaltungs-
konto (Banken-Kontokorrentkonto als quasi Treuhandkonto)
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Jährlich (auf Wunsch auch häufiger) erhält der VERSICHERER eine
Abrechnung auf Basis von Kontoauszügen, Gehaltsabrechnungen,
Meldungen zu Sozialversicherungen sowie sonstigen Belegen) als
Nachweis über die Mittelverwendung des genehmigten Budgets.
Zusammenfassend ist CareService in der gesamten Fallsteuerung beratend aber
auch aktiv (z.B. bei der vertraglichen Umsetzung, Budget-/Kontoverwaltung
etc.)
tätig und gewährleistet somit ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Verantwortung für die Mitarbeiterrekrutierung, Vertragsverhandlungen,
Einstellungen und Dienstplanungen obliegt dem Arbeitgeber.